Versicherungsrecht


Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) enthält spezielle rechtliche Regelungen für den Abschluss und den Inhalt von Versicherungsverträgen, über die Pflichten der Vertragspartner usw. In einem allgemeinen Teil legt das Gesetz z.B. die Informations- und Beratungspflichten des Versicherers fest, ferner die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers und die Prämienzahlungspflicht sowie die Pflichten und Befugnisse von Versicherungsvermittlern.
Dazu kommen noch besondere Regelungen zu einzelnen Versicherungssparten wie Haftpflicht-, Rechtsschutz-, Unfall-, Kranken- und Lebensversicherung. Das Versicherungsvertragsrecht ist in besonders starker Weise durch die Rechtsprechung ausgeformt. Darauf wird in den angebotenen Seminaren besonders eingegangen.

Schadenregulierungspraxis in der PHV -Fälle und aktuelle Entscheidungen

Referenten:
Herr Prof. Dr. Peter Schimikowski, TH Köln
Herr Dipl. Betriebswirt Hans-Joachim Wilke

Termin:
Montag, 10.09.2012 von 09:30 Uhr bis 17:00 Uhr in Köln

Inhalt:
- versichertes Risiko in der PHV
Abgrenzung "Gefahren des täglichen Lebens" zum Beruf/Betrieb
Ungewöhnliche und gefährliche Beschäftigung

- mitversicherte Personen in der PHV
Ehe/Lebenspartner
Kinder und Kinderklausel
Hausangestellte

- Miete, Leihe/Pacht Ausschluss

- Benzinklausel

- Gewässerschadenrisiko

- aktuelle Deckungsentscheidunegn der Gerichte

- Haftungen im häuslichen Bereich sowie als Gebäudeeigentümer
Streupflicht, Dachlawinen, Verkehrssicherungspflichten

- Mieterregress

- Aufsichtspflicht und Kinderhaftung

- Haftung unter Beteiligung von Tieren

- Schulunfälle

- Forderungsausfallversicherung

Zielgruppe:
Junge SB in der Schadenabteilung PHV

Arbeitsunterlagen:
Werden zu Beginn des Seminars verteilt

Seminargebühr:
380,00 € einschließlich Seminarunterlagen

Bildungszeit:
Keine Min.

Seminarnummer: 12/030

Seminargebühr: 380,00 €

Ort:
Köln - Einzelheiten werden noch bekannt gegeben
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* Köln

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