Versicherungsrecht
Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) enthält spezielle rechtliche Regelungen für den Abschluss und den Inhalt von Versicherungsverträgen, über die Pflichten der Vertragspartner usw. In einem allgemeinen Teil legt das Gesetz z.B. die Informations- und Beratungspflichten des Versicherers fest, ferner die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers und die Prämienzahlungspflicht sowie die Pflichten und Befugnisse von Versicherungsvermittlern.
Dazu kommen noch besondere Regelungen zu einzelnen Versicherungssparten wie Haftpflicht-, Rechtsschutz-, Unfall-, Kranken- und Lebensversicherung. Das Versicherungsvertragsrecht ist in besonders starker Weise durch die Rechtsprechung ausgeformt. Darauf wird in den angebotenen Seminaren besonders eingegangen.
Allgemeine Haftpflichtversicherung - Grundlagenseminar
Referent:
Herr Prof. Dr. Peter Schimikowski, TH Köln
Termin:
Dienstag, 10.04.2018 von 09:30 Uhr bis 17:00 Uhr in Köln
Inhalt:
- Gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts
- Personen-, Sach-, Vermögensschäden/Abgrenzungsfragen
- Versicherungsfall
- Risikoerhöhungs-/Erweiterung, Vorsorgeversicherung
- Leistungsumfang/Leistungsbegrenzungen
- Ausschlüsse
- Obliegenheiten
Ziel/Nutzen
Die Teilnehmer lernen Grundbegriffe und grundlegende Deckungsfragen kennen. Rechtsprechung /deckungsrechtliche Streitfragen werden besprochen.
Die Teilnehmer sollen die Fähigkeit erlangen, Fälle aus der Privat- und Betriebshaftpflichtversicherung selbständig zu lösen.
Zielgruppe:
Mitarbeiter in Haftpflichtabteilungen von Versicherungen (Betrieb/Schaden), Versicherungsvermittler, Rechtsanwälte
Arbeitsunterlagen:
Folienabzüge, Versicherungsbedingungen, wichtige Gerichtsentscheidungen.
Seminargebühr:
390,00 € einschließlich Seminarunterlagen
Bildungszeit:
6 Min.
Seminarnummer: 18/017
Seminargebühr: 390,00 €
Ort:
axis Beratungsgruppe
Dürener Str. 297
50935 Köln
Telefon: 0221 4743444
Telefax: 0221 4743498
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