Versicherungsrecht


Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) enthält spezielle rechtliche Regelungen für den Abschluss und den Inhalt von Versicherungsverträgen, über die Pflichten der Vertragspartner usw. In einem allgemeinen Teil legt das Gesetz z.B. die Informations- und Beratungspflichten des Versicherers fest, ferner die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers und die Prämienzahlungspflicht sowie die Pflichten und Befugnisse von Versicherungsvermittlern.
Dazu kommen noch besondere Regelungen zu einzelnen Versicherungssparten wie Haftpflicht-, Rechtsschutz-, Unfall-, Kranken- und Lebensversicherung. Das Versicherungsvertragsrecht ist in besonders starker Weise durch die Rechtsprechung ausgeformt. Darauf wird in den angebotenen Seminaren besonders eingegangen.

Steuerstrafrecht - Neuere Rechtsprechung zum Steuerstrafrecht

Referent:
Herr Prof. Dr. Jochen Axer, Institut für Versicherungswesen der TH Köln

Termin:
Dienstag, 05.09.2023 von 16:00 Uhr bis 17:30 Uhr in

Inhalt:
Die strafrechtliche Dimension von Steuerverkürzungen gewinnt auch in Unternehmen zunehmend an Bedeutung. Zum einen werden Risikobereiche aufgezeigt, irrtümliche Verkürzungen thematisiert und Maßnahmen zur Risikominierung beschrieben.

Zielgruppe:
Interessierte und Betroffene

Seminargebühr:
99,00 € einschließlich Seminarunterlagen

Bildungszeit:
90 Min.

Seminarnummer: 23/005

Seminargebühr: 99,00 €

Ort:
Online


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