Versicherungsrecht


Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) enthält spezielle rechtliche Regelungen für den Abschluss und den Inhalt von Versicherungsverträgen, über die Pflichten der Vertragspartner usw. In einem allgemeinen Teil legt das Gesetz z.B. die Informations- und Beratungspflichten des Versicherers fest, ferner die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers und die Prämienzahlungspflicht sowie die Pflichten und Befugnisse von Versicherungsvermittlern.
Dazu kommen noch besondere Regelungen zu einzelnen Versicherungssparten wie Haftpflicht-, Rechtsschutz-, Unfall-, Kranken- und Lebensversicherung. Das Versicherungsvertragsrecht ist in besonders starker Weise durch die Rechtsprechung ausgeformt. Darauf wird in den angebotenen Seminaren besonders eingegangen.

Führen ohne Vorgesetztenfunktion Wie Sie ohne Weisungsbefugnis erfolgreich führen

Referent:
Frau Monika Blumenstein, zertifizierte Trainerin (dvct)

Termin:
Donnerstag, 22.03.2018 von 09:30 Uhr bis 17:30 Uhr in Köln

Inhalt:
Die Teilnehmer lernen, ihre neue Rolle aktiv zu gestalten und damit die anspruchsvolle Aufgabe erfolgreich zu bewältigen.

Inhalt

- Vom Mitarbeiter zur Führungsperson - eine neue Rolle selbst gestalten
- Die Bedeutung von Fachkompetenz und sozialer Kompetenz
- Natürliche Autorität durch Auftreten und Sprache
- Wie schaffe ich klare Verhältnisse?
- Der Umgang mit Widerständen im Team

Zielgruppe:
Fach- und Führungskräfte aus allen Unternehmensbereichen, die Führungsaufgaben wahrnehmen, ohne dass sie formal vorgesetzt sind.

Arbeitsunterlagen:
Charts (Fotoprotokoll), Simulation von Gesprächen (auch per Video)

Seminargebühr:
390,00 € einschließlich Seminarunterlagen

Bildungszeit:
6 Min.

Seminarnummer: 18/002

Seminargebühr: 390,00 €

Ort:
Köln - Einzelheiten werden noch bekannt gegeben
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* Köln

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