Versicherungsrecht


Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) enthält spezielle rechtliche Regelungen für den Abschluss und den Inhalt von Versicherungsverträgen, über die Pflichten der Vertragspartner usw. In einem allgemeinen Teil legt das Gesetz z.B. die Informations- und Beratungspflichten des Versicherers fest, ferner die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers und die Prämienzahlungspflicht sowie die Pflichten und Befugnisse von Versicherungsvermittlern.
Dazu kommen noch besondere Regelungen zu einzelnen Versicherungssparten wie Haftpflicht-, Rechtsschutz-, Unfall-, Kranken- und Lebensversicherung. Das Versicherungsvertragsrecht ist in besonders starker Weise durch die Rechtsprechung ausgeformt. Darauf wird in den angebotenen Seminaren besonders eingegangen.

Grundlagen des Arbeitsrechts

Referent:
Herr RA Kay Uwe Erdmann, AXIS

Termin:
Mittwoch, 08.11.2017 von 09:30 Uhr bis 17:30 Uhr in Köln

Inhalt:
Die Teilnehmer erhalten einen Überblick über die rechtlichen Aspekte bei der Begründung, Durchführung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Als Basis werden die Rechtsquellen des Arbeitsrechts und ihr Verhältnis zueinander behandelt. Bei der Begründung des Arbeitsverhältnisses werden die Wirksamkeitsvoraussetzungen des Arbeitsvertrages ebenso behandelt wie die Konsequenzen eines unwirksamen Arbeitsvertrages, die Regelungen der Mitbestimmung und die Fallstricke bei einem Bewerbungsverfahren. Im Rahmen der Durchführung des Arbeitsvertrages werden die Rechte und Pflichten der Arbeitsvertragsparteien beleuchtet. Es werden insbesondere die Fragen zu Nichtleistung, Schlechtleistung, Vergütung, Urlaub, Treuepflichten und Schadenausgleich abgearbeitet. Im letzten Drittel des Seminartages wird ausführlich anhand von Fällen auf die richtige Beendigung eines Arbeitsverhältnisses eingegangen. Die Voraussetzungen von betriebsbedingter, verhaltensbedingter und personenbedingter Kündigung werden an Beispielen aus der Rechtsprechung erklärt. Daneben wird insbesondere auf den besonderen Kündigungsschutz eingegangen und die Voraussetzungen einer außerordentlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses erarbeitet. Am Ende des Seminartages haben die Teilnehmer fundierte Grundkenntnisse im Bereich des Arbeitsrechts erworben.

Zielgruppe:
Mitarbeiter aus den Bereichen Recht und Personal

Arbeitsunterlagen:
Seminarunterlagen

Seminargebühr:
390,00 € einschließlich Seminarunterlagen

Bildungszeit:
Keine Min.

Seminarnummer: 17/041

Seminargebühr: 390,00 €

Ort:
Köln - Einzelheiten werden noch bekannt gegeben
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* Köln

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