Versicherungsrecht
Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) enthält spezielle rechtliche Regelungen für den Abschluss und den Inhalt von Versicherungsverträgen, über die Pflichten der Vertragspartner usw. In einem allgemeinen Teil legt das Gesetz z.B. die Informations- und Beratungspflichten des Versicherers fest, ferner die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers und die Prämienzahlungspflicht sowie die Pflichten und Befugnisse von Versicherungsvermittlern.
Dazu kommen noch besondere Regelungen zu einzelnen Versicherungssparten wie Haftpflicht-, Rechtsschutz-, Unfall-, Kranken- und Lebensversicherung. Das Versicherungsvertragsrecht ist in besonders starker Weise durch die Rechtsprechung ausgeformt. Darauf wird in den angebotenen Seminaren besonders eingegangen.
IT - Haftpflicht
Referent:
Herr Thorsten Thurau
Termin:
Mittwoch, 13.06.2012 von 09:30 Uhr bis 12:30 Uhr in Köln
Inhalt:
- Berufs-Haftpflichtversicherung von Unternehmen der IT-Branche
Behandelt werden die Grundlagen und Besonderheiten zur Haftung sowie Inhalt und Umfang des Deckungsschutzes.
Theorie und Praxis stehen in einem ausgewogenen Verhältnis. Die Themenschwerpunkte werden anhand entsprechender Fallbeispiele und Risikoanalysen behandelt.
- Haftung der für Vermögens- Sach- und Personenschäden (u. a. anhand aktueller Rechtsprechung)
- Deckungsrechtliche Grundlagen und Besonderheiten
- Besondere Risikomerkmale und versicherungstechnische Lösungen
- Risiken im Umgang mit Objekt-, Projekt- und Exzedentendeckungen
- Eigenschadenversicherungen
- Verletzung von Rechten Dritter
- Internationale Bezüge
Zielgruppe:
Mitarbeiter von Versicherungsunternehmen (Vertrieb, Underwriting-, Betriebs- und Schadenabteilungen), Versicherungsmakler, Versicherungsvermittler, IT-Dienstleister und Rechtsanwälte
Arbeitsunterlagen:
Die ausführliche Foliendarstellung mit Kurzkommentaren wird ergänzt durch ein zusammenfassendes Kurzmanuskript und Falldarstellungen
Seminargebühr:
190,00 € einschließlich Seminarunterlagen
Bildungszeit:
Keine Min.