Versicherungsrecht
Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) enthält spezielle rechtliche Regelungen für den Abschluss und den Inhalt von Versicherungsverträgen, über die Pflichten der Vertragspartner usw. In einem allgemeinen Teil legt das Gesetz z.B. die Informations- und Beratungspflichten des Versicherers fest, ferner die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers und die Prämienzahlungspflicht sowie die Pflichten und Befugnisse von Versicherungsvermittlern.
Dazu kommen noch besondere Regelungen zu einzelnen Versicherungssparten wie Haftpflicht-, Rechtsschutz-, Unfall-, Kranken- und Lebensversicherung. Das Versicherungsvertragsrecht ist in besonders starker Weise durch die Rechtsprechung ausgeformt. Darauf wird in den angebotenen Seminaren besonders eingegangen.
Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung - Grundlagenseminar
Referent:
Herr Prof. Dr. Peter Schimikowski, TH Köln
Termin:
Freitag, 02.10.2015 von 09:30 Uhr bis 17:00 Uhr in Köln
Inhalt:
- Betriebshaftpflichtversicherung
- Vertragsgestaltung
- Tätigkeit- Erfüllungsschäden
- Mangelbeseitigungs- und Nachbesserungsbegleitkosten
- Produkthaftpflichtversicherung
- Inhalt der erweiterten Produkthaftpflichtversicherung
- streitige Deckungsfragen
Ziel/Nutzen
Die Teilnehmer lernen den Deckungsumfang der marktüblichen Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung kennen. Am Markt erhältliche Deckungserweiterungen werden diskutiert. Bei der Schadenabwicklung häufig auftretende Streitfragen werden erörtert und Lösungen erarbeitet.
Zielgruppe:
Mitarbeiter in Haftpflichtabteilungen von Versicherungen (Betrieb/Schaden), Versicherungsvermittler, Rechtsanwälte
Arbeitsunterlagen:
Folienabzüge, Versicherungsbedingungen, wichtige Gerichtsentscheidungen.
Seminargebühr:
350,00 € einschließlich Seminarunterlagen
Bildungszeit:
Keine Min.