Haftpflicht- /Kraftfahrt-/ Unfall
Im privaten wie im betrieblichen Bereich ist es erforderlich zum Ausgleich von Vermögens-nachteilen eine Haftpflichtversicherung abzuschließen für den Fall dass gegen den Versicherungsnehmer Schadensersatzansprüche Dritter gerichtet werden. Der Versicherer stellt den Versicherungsnehmer von begründeten Ansprüchen Dritter frei oder wehrt auf seine Kosten unbegründete Ansprüche ab.
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung als gesetzlich vorgeschriebener Teil einer Autoversicherung deckt die Schadensersatzansprüche, die einem Dritten durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr entstehen (Gefährdungshaftung). Die Autoversicherung kann auch eine Fahrzeugversicherung und eine Insassenunfallversicherung beinhalten.
Der Regress in der Sachversicherung
Referent:
Herr Dr. Frank Krahe, Fachanwalt für Versicherungsrecht
Termin:
Mittwoch, 10.10.2018 von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr in Köln
Inhalt:
Gemeinsam mit dem Sachverständiger für Brand- und Explosionsursachen Dirk Ley, werden folgende Inhalte vermittelt.
- Einführung in das Thema
- Übergang von Ersatzansprüchen/Quotenvorrecht
- Haftungsgrundlagen
- Besondere Regreßsituationen, (z.B. Mieterregreß, nachbarrechtl. Ausgleichsanspuch, Kinderbrandstiftung, werkvertragliche Schadensersatzansprüche, Ansprüche bei Elementarschäden, Haftung aus § 7 StVG)
- Grundlagen der Brandursachenanalyse
Zielgruppe:
Sachbearbeiter in Sachversicherungsabteilungen, Sachverständige, Regulierer sowie Makler und Agenten
Arbeitsunterlagen:
Auszüge aus den relevanten Gesetzestexten sowie Kopien der verwendeten Folien werden ausgehändigt.
Seminargebühr:
390,00 € einschließlich Seminarunterlagen
Bildungszeit:
6 Min.