Betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge ist ein hochkomplexes Arbeitsgebiet. Es wird durch das seit dem 01.01.2018 in Kraft getretene Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) entscheidend geprägt und fortentwickelt.  Arbeitgeber und Gewerkschaften können seit 2018 in Tarifverträgen eine Betriebsrente mit reiner Beitragszusage vereinbaren. Arbeitgeber werden damit von Haftungsrisiken entlastet. Es besteht keine Mindest- oder Garantieleistung. Vielmehr wird vom Arbeitgeber lediglich die Zahlung einer Zielrente zugesagt, deren Höhe aber nicht gesichert ist. Das Sozialpartnermodell sieht im Leistungsfall nur noch Rentenleistungen, jedoch keine Kapitalleistungen vor.

Im Rahmen der angebotenen Seminare besteht die Möglichkeit,

Schadenregulierungspraxis in der PHV -Fälle und aktuelle Entscheidungen

Referenten:
Herr Prof. Dr. Peter Schimikowski, TH Köln
Herr Dipl. Betriebswirt Hans-Joachim Wilke

Termin:
Montag, 10.09.2012 von 09:30 Uhr bis 17:00 Uhr in Köln

Inhalt:
- versichertes Risiko in der PHV
Abgrenzung "Gefahren des täglichen Lebens" zum Beruf/Betrieb
Ungewöhnliche und gefährliche Beschäftigung

- mitversicherte Personen in der PHV
Ehe/Lebenspartner
Kinder und Kinderklausel
Hausangestellte

- Miete, Leihe/Pacht Ausschluss

- Benzinklausel

- Gewässerschadenrisiko

- aktuelle Deckungsentscheidunegn der Gerichte

- Haftungen im häuslichen Bereich sowie als Gebäudeeigentümer
Streupflicht, Dachlawinen, Verkehrssicherungspflichten

- Mieterregress

- Aufsichtspflicht und Kinderhaftung

- Haftung unter Beteiligung von Tieren

- Schulunfälle

- Forderungsausfallversicherung

Zielgruppe:
Junge SB in der Schadenabteilung PHV

Arbeitsunterlagen:
Werden zu Beginn des Seminars verteilt

Seminargebühr:
380,00 € einschließlich Seminarunterlagen

Bildungszeit:
Keine Min.

Seminarnummer: 12/030

Seminargebühr: 380,00 €

Ort:
Köln - Einzelheiten werden noch bekannt gegeben
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* Köln

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