Betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge ist ein hochkomplexes Arbeitsgebiet. Es wird durch das seit dem 01.01.2018 in Kraft getretene Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) entscheidend geprägt und fortentwickelt.  Arbeitgeber und Gewerkschaften können seit 2018 in Tarifverträgen eine Betriebsrente mit reiner Beitragszusage vereinbaren. Arbeitgeber werden damit von Haftungsrisiken entlastet. Es besteht keine Mindest- oder Garantieleistung. Vielmehr wird vom Arbeitgeber lediglich die Zahlung einer Zielrente zugesagt, deren Höhe aber nicht gesichert ist. Das Sozialpartnermodell sieht im Leistungsfall nur noch Rentenleistungen, jedoch keine Kapitalleistungen vor.

Im Rahmen der angebotenen Seminare besteht die Möglichkeit,

Der Regress in der Sachversicherung

Referent:
Herr Dr. Frank Krahe, Fachanwalt für Versicherungsrecht

Termin:
Mittwoch, 10.10.2018 von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr in Köln

Inhalt:
Gemeinsam mit dem Sachverständiger für Brand- und Explosionsursachen Dirk Ley, werden folgende Inhalte vermittelt.

- Einführung in das Thema
- Übergang von Ersatzansprüchen/Quotenvorrecht
- Haftungsgrundlagen
- Besondere Regreßsituationen, (z.B. Mieterregreß, nachbarrechtl. Ausgleichsanspuch, Kinderbrandstiftung, werkvertragliche Schadensersatzansprüche, Ansprüche bei Elementarschäden, Haftung aus § 7 StVG)
- Grundlagen der Brandursachenanalyse

Zielgruppe:
Sachbearbeiter in Sachversicherungsabteilungen, Sachverständige, Regulierer sowie Makler und Agenten

Arbeitsunterlagen:
Auszüge aus den relevanten Gesetzestexten sowie Kopien der verwendeten Folien werden ausgehändigt.

Seminargebühr:
390,00 € einschließlich Seminarunterlagen

Bildungszeit:
6 Min.

Seminarnummer: 18/012

Seminargebühr: 390,00 €

Ort:
Köln - Einzelheiten werden noch bekannt gegeben
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* Köln

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