Betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge ist ein hochkomplexes Arbeitsgebiet. Es wird durch das seit dem 01.01.2018 in Kraft getretene Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) entscheidend geprägt und fortentwickelt.  Arbeitgeber und Gewerkschaften können seit 2018 in Tarifverträgen eine Betriebsrente mit reiner Beitragszusage vereinbaren. Arbeitgeber werden damit von Haftungsrisiken entlastet. Es besteht keine Mindest- oder Garantieleistung. Vielmehr wird vom Arbeitgeber lediglich die Zahlung einer Zielrente zugesagt, deren Höhe aber nicht gesichert ist. Das Sozialpartnermodell sieht im Leistungsfall nur noch Rentenleistungen, jedoch keine Kapitalleistungen vor.

Im Rahmen der angebotenen Seminare besteht die Möglichkeit,

Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung - Grundlagenseminar

Referent:
Herr Prof. Dr. Peter Schimikowski, TH Köln

Termin:
Freitag, 02.10.2015 von 09:30 Uhr bis 17:00 Uhr in Köln

Inhalt:
- Betriebshaftpflichtversicherung
- Vertragsgestaltung
- Tätigkeit- Erfüllungsschäden
- Mangelbeseitigungs- und Nachbesserungsbegleitkosten
- Produkthaftpflichtversicherung
- Inhalt der erweiterten Produkthaftpflichtversicherung
- streitige Deckungsfragen


Ziel/Nutzen

Die Teilnehmer lernen den Deckungsumfang der marktüblichen Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung kennen. Am Markt erhältliche Deckungserweiterungen werden diskutiert. Bei der Schadenabwicklung häufig auftretende Streitfragen werden erörtert und Lösungen erarbeitet.

Zielgruppe:
Mitarbeiter in Haftpflichtabteilungen von Versicherungen (Betrieb/Schaden), Versicherungsvermittler, Rechtsanwälte

Arbeitsunterlagen:
Folienabzüge, Versicherungsbedingungen, wichtige Gerichtsentscheidungen.

Seminargebühr:
350,00 € einschließlich Seminarunterlagen

Bildungszeit:
Keine Min.

Seminarnummer: 15/033

Seminargebühr: 350,00 €

Ort:
Köln - Einzelheiten werden noch bekannt gegeben
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* Köln

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