Betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge ist ein hochkomplexes Arbeitsgebiet. Es wird durch das seit dem 01.01.2018 in Kraft getretene Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) entscheidend geprägt und fortentwickelt.  Arbeitgeber und Gewerkschaften können seit 2018 in Tarifverträgen eine Betriebsrente mit reiner Beitragszusage vereinbaren. Arbeitgeber werden damit von Haftungsrisiken entlastet. Es besteht keine Mindest- oder Garantieleistung. Vielmehr wird vom Arbeitgeber lediglich die Zahlung einer Zielrente zugesagt, deren Höhe aber nicht gesichert ist. Das Sozialpartnermodell sieht im Leistungsfall nur noch Rentenleistungen, jedoch keine Kapitalleistungen vor.

Im Rahmen der angebotenen Seminare besteht die Möglichkeit,

Workshop zu der aktuellen Entwicklung in der Rückversicherung

Referent:
Herr Prof. Stefan Materne, FCII Lehrstuhl für Rückversicherung an der TH Köln Direktor der Kölner Forschungsstelle Rückversicherung Ausrichter des Kölner Rückversicherungs-Symposiums

Termin:
Sonntag, 04.06.2023 von 17:00 Uhr bis 18:30 Uhr in

Inhalt:
Workshop zu den aktuellen Entwicklung in der Rückversichung

- Inflation in der Rückversicherung
- Rückblick auf die RV-Erneuerung 2022/2023
- Rückversicherungsmarkt (Unternehmen, Personalia, uä)
- RV-relevante regulatorische Entwicklungen (ua. EIOPA, BaFin)
- Schlaglichter auf RV-Themen (zB. KI in der Rückversicherung, Cyber-Bond)
- Erfahrungsaustausch der Teilnehmer
- Q&A

Zielgruppe:
Alle an der Rückversicherung interessierten Personenkreise

Arbeitsunterlagen:
Die in dem Workshop verwendeten Presentation Slides (soweit nicht vertraulich)

Seminargebühr:
99,00 € einschließlich Seminarunterlagen

Bildungszeit:
90 Min.

Seminarnummer: 23/011

Seminargebühr: 99,00 €

Ort:
Online


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