Betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge ist ein hochkomplexes Arbeitsgebiet. Es wird durch das seit dem 01.01.2018 in Kraft getretene Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) entscheidend geprägt und fortentwickelt.  Arbeitgeber und Gewerkschaften können seit 2018 in Tarifverträgen eine Betriebsrente mit reiner Beitragszusage vereinbaren. Arbeitgeber werden damit von Haftungsrisiken entlastet. Es besteht keine Mindest- oder Garantieleistung. Vielmehr wird vom Arbeitgeber lediglich die Zahlung einer Zielrente zugesagt, deren Höhe aber nicht gesichert ist. Das Sozialpartnermodell sieht im Leistungsfall nur noch Rentenleistungen, jedoch keine Kapitalleistungen vor.

Im Rahmen der angebotenen Seminare besteht die Möglichkeit,

Weiterempfehlen

Empfehlen Sie dieses Seminar weiter.

Seminar: Softwaretesten nach den Grundlagen vom ISTQB™ Standard. Kompaktworkshop zu den Themen der ISTQB™ Zertifizierung Certified Tester Foundation Level (aktueller Lehrplan 2018)

Ihr Name: *
Ihre E-Mail: *
Empfänger Name: *
Empfänger E-Mail: *
Mitteilung:
  Sicherheitscode
Sicherheitscode: *
 

Zurück Zurück