Versicherungsrecht
Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) enthält spezielle rechtliche Regelungen für den Abschluss und den Inhalt von Versicherungsverträgen, über die Pflichten der Vertragspartner usw. In einem allgemeinen Teil legt das Gesetz z.B. die Informations- und Beratungspflichten des Versicherers fest, ferner die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers und die Prämienzahlungspflicht sowie die Pflichten und Befugnisse von Versicherungsvermittlern.
Dazu kommen noch besondere Regelungen zu einzelnen Versicherungssparten wie Haftpflicht-, Rechtsschutz-, Unfall-, Kranken- und Lebensversicherung. Das Versicherungsvertragsrecht ist in besonders starker Weise durch die Rechtsprechung ausgeformt. Darauf wird in den angebotenen Seminaren besonders eingegangen.
Der Regress in der Sachversicherung
Referent:
Herr Dr. Frank Krahe, Fachanwalt für Versicherungsrecht
Termin:
Mittwoch, 10.10.2018 von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr in Köln
Inhalt:
Gemeinsam mit dem Sachverständiger für Brand- und Explosionsursachen Dirk Ley, werden folgende Inhalte vermittelt.
- Einführung in das Thema
- Übergang von Ersatzansprüchen/Quotenvorrecht
- Haftungsgrundlagen
- Besondere Regreßsituationen, (z.B. Mieterregreß, nachbarrechtl. Ausgleichsanspuch, Kinderbrandstiftung, werkvertragliche Schadensersatzansprüche, Ansprüche bei Elementarschäden, Haftung aus § 7 StVG)
- Grundlagen der Brandursachenanalyse
Zielgruppe:
Sachbearbeiter in Sachversicherungsabteilungen, Sachverständige, Regulierer sowie Makler und Agenten
Arbeitsunterlagen:
Auszüge aus den relevanten Gesetzestexten sowie Kopien der verwendeten Folien werden ausgehändigt.
Seminargebühr:
390,00 € einschließlich Seminarunterlagen
Bildungszeit:
6 Min.