Versicherungsrecht
Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) enthält spezielle rechtliche Regelungen für den Abschluss und den Inhalt von Versicherungsverträgen, über die Pflichten der Vertragspartner usw. In einem allgemeinen Teil legt das Gesetz z.B. die Informations- und Beratungspflichten des Versicherers fest, ferner die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers und die Prämienzahlungspflicht sowie die Pflichten und Befugnisse von Versicherungsvermittlern.
Dazu kommen noch besondere Regelungen zu einzelnen Versicherungssparten wie Haftpflicht-, Rechtsschutz-, Unfall-, Kranken- und Lebensversicherung. Das Versicherungsvertragsrecht ist in besonders starker Weise durch die Rechtsprechung ausgeformt. Darauf wird in den angebotenen Seminaren besonders eingegangen.
Workshop zu der aktuellen Entwicklung in der Rückversicherung
Referent:
Herr Prof. Stefan Materne, FCII Lehrstuhl für Rückversicherung an der TH Köln Direktor der Kölner Forschungsstelle Rückversicherung Ausrichter des Kölner Rückversicherungs-Symposiums
Termin:
Sonntag, 04.06.2023 von 09:00 Uhr bis 10:30 Uhr in
Inhalt:
Workshop zu den aktuellen Entwicklung in der Rückversichung
- Inflation in der Rückversicherung
- Rückblick auf die RV-Erneuerung 2022/2023
- Rückversicherungsmarkt (Unternehmen, Personalia, uä)
- RV-relevante regulatorische Entwicklungen (ua. EIOPA, BaFin)
- Schlaglichter auf RV-Themen (zB. KI in der Rückversicherung, Cyber-Bond)
- Erfahrungsaustausch der Teilnehmer
- Q&A
Zielgruppe:
Alle an der Rückversicherung interessierten Personenkreise
Arbeitsunterlagen:
Die in dem Workshop verwendeten Presentation Slides (soweit nicht vertraulich)
Seminargebühr:
99,00 € einschließlich Seminarunterlagen
Bildungszeit:
90 Min.