Versicherungsrecht
Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) enthält spezielle rechtliche Regelungen für den Abschluss und den Inhalt von Versicherungsverträgen, über die Pflichten der Vertragspartner usw. In einem allgemeinen Teil legt das Gesetz z.B. die Informations- und Beratungspflichten des Versicherers fest, ferner die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers und die Prämienzahlungspflicht sowie die Pflichten und Befugnisse von Versicherungsvermittlern.
Dazu kommen noch besondere Regelungen zu einzelnen Versicherungssparten wie Haftpflicht-, Rechtsschutz-, Unfall-, Kranken- und Lebensversicherung. Das Versicherungsvertragsrecht ist in besonders starker Weise durch die Rechtsprechung ausgeformt. Darauf wird in den angebotenen Seminaren besonders eingegangen.
Versicherungsvertragsrecht Grundlagenseminar
Referent:
Herr Prof. Dr. Peter Schimikowski, TH Köln
Termin:
Dienstag, 08.05.2018 von 09:30 Uhr bis 17:00 Uhr in Köln
Inhalt:
Das Seminar soll einen Einstieg in zentrale Themenstellungen des Versicherungsvertragsrechts vermitteln. Es kann auch genutzt werden, um bereits erworbene Kenntnisse aufzufrischen und auf aktuellen Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung zu bringen.
- Informations- und Beratungspflichten des Versicherers und des Versicherungsvermittlers
- Vorvertragliche Anzeigepflicht des VN
- Gefahrerhöhung
- Vertragliche Obliegenheiten
- Vorsätzliche und grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls
- Quotelung des Leistungsanspruchs
Zielgruppe:
Mitarbeiter von Versicherungen (Betrieb/Schaden), Versicherungsvermittler, Rechtsanwälte
Arbeitsunterlagen:
Folienabzüge mit Übersichten, Rechtsprechungs- und Literaturnachweisen
Seminargebühr:
390,00 € einschließlich Seminarunterlagen
Bildungszeit:
6 Min.
Seminarnummer: 18/018
Seminargebühr: 390,00 €
Ort:
axis Beratungsgruppe
Dürener Str. 297
50935 Köln
Telefon: 0221 4743444
Telefax: 0221 4743498
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