Versicherungsrecht


Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) enthält spezielle rechtliche Regelungen für den Abschluss und den Inhalt von Versicherungsverträgen, über die Pflichten der Vertragspartner usw. In einem allgemeinen Teil legt das Gesetz z.B. die Informations- und Beratungspflichten des Versicherers fest, ferner die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers und die Prämienzahlungspflicht sowie die Pflichten und Befugnisse von Versicherungsvermittlern.
Dazu kommen noch besondere Regelungen zu einzelnen Versicherungssparten wie Haftpflicht-, Rechtsschutz-, Unfall-, Kranken- und Lebensversicherung. Das Versicherungsvertragsrecht ist in besonders starker Weise durch die Rechtsprechung ausgeformt. Darauf wird in den angebotenen Seminaren besonders eingegangen.

Grundsteuer - worum geht es eigentlich ?

Referent:
Herr Prof. Dr. Jochen Axer, Institut für Versicherungswesen der TH Köln

Termin:
Mittwoch, 05.04.2023 von 16:00 Uhr bis 17:30 Uhr in

Inhalt:
Die Erfassung aller Immobilien für Grundsteuerzwecke sorgt für Arbeit, Unmut und Unsicherheit. Was ist das Ziel, wie ist der Stand, was sollte man zur Wahrung seiner Rechte tun ?

Zielgruppe:
Interessierte und Betroffene

Seminargebühr:
99,00 € einschließlich Seminarunterlagen

Bildungszeit:
90 Min.

Seminarnummer: 23/002

Seminargebühr: 99,00 €

Ort:
Online


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