Versicherungsrecht


Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) enthält spezielle rechtliche Regelungen für den Abschluss und den Inhalt von Versicherungsverträgen, über die Pflichten der Vertragspartner usw. In einem allgemeinen Teil legt das Gesetz z.B. die Informations- und Beratungspflichten des Versicherers fest, ferner die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers und die Prämienzahlungspflicht sowie die Pflichten und Befugnisse von Versicherungsvermittlern.
Dazu kommen noch besondere Regelungen zu einzelnen Versicherungssparten wie Haftpflicht-, Rechtsschutz-, Unfall-, Kranken- und Lebensversicherung. Das Versicherungsvertragsrecht ist in besonders starker Weise durch die Rechtsprechung ausgeformt. Darauf wird in den angebotenen Seminaren besonders eingegangen.

Praxisseminar für Führungsnachwuchskräfte: Kündigung von Arbeitsverhältnissen

Referenten:
Herr Prof. Dr. Jochen Axer, Institut für Versicherungswesen der TH Köln
Herr RA Kay Uwe Erdmann, AXIS

Termin:
Donnerstag, 15.04.2021 von 16:00 Uhr bis 17:30 Uhr in

Inhalt:
Das Praxisseminar vermittelt kompakt in 90 Minuten die Grundlagen von verhaltens-, personen- und betriebsbedingten Kündigungen. Es wird anhand von Beispielen auf die einzelnen Kündigungsgründe eingegangen und vermittelt, was bei der Vorbereitung einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine Kündigung zu beachten ist.

Zielgruppe:
Führungsnachwuchskräfte

Seminargebühr:
99,00 € einschließlich Seminarunterlagen

Bildungszeit:
90 Min.

Seminarnummer: 21/036

Seminargebühr: 99,00 €

Ort:
Online


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