Versicherungsrecht


Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) enthält spezielle rechtliche Regelungen für den Abschluss und den Inhalt von Versicherungsverträgen, über die Pflichten der Vertragspartner usw. In einem allgemeinen Teil legt das Gesetz z.B. die Informations- und Beratungspflichten des Versicherers fest, ferner die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers und die Prämienzahlungspflicht sowie die Pflichten und Befugnisse von Versicherungsvermittlern.
Dazu kommen noch besondere Regelungen zu einzelnen Versicherungssparten wie Haftpflicht-, Rechtsschutz-, Unfall-, Kranken- und Lebensversicherung. Das Versicherungsvertragsrecht ist in besonders starker Weise durch die Rechtsprechung ausgeformt. Darauf wird in den angebotenen Seminaren besonders eingegangen.

Verfahren für die Ermittlung von Anforderungen

Referent:
Herr Prof. Dr. Bernd Schnur, TH Köln

Termin:
Montag, 10.05.2021 von 15:00 Uhr bis 16:30 Uhr in

Inhalt:
Verfahren für die Ermittlung von Anforderungen
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- Befragungstechniken
- Kreativitätstechniken
- Dokumentenzentrierte Techniken
- Beobachtungstechniken
- Vor- und Nachteile der einzelnen Techniken
- Geeignete Einsatzbereiche

Zielgruppe:
Projektbeteiligte im Hinblick auf die Erstellung und das Management von IT-Anforderungen

Seminargebühr:
99,00 € einschließlich Seminarunterlagen

Bildungszeit:
90 Min.

Seminarnummer: 21/030

Seminargebühr: 99,00 €

Ort:
Online


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