Haftpflicht- /Kraftfahrt-/ Unfall

Im privaten wie im betrieblichen Bereich ist es erforderlich zum Ausgleich von Vermögens-nachteilen eine Haftpflichtversicherung abzuschließen für den Fall dass gegen den Versicherungsnehmer Schadensersatzansprüche Dritter gerichtet werden. Der Versicherer stellt den Versicherungsnehmer von begründeten Ansprüchen Dritter frei oder wehrt auf seine Kosten unbegründete Ansprüche ab.

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung als gesetzlich vorgeschriebener Teil einer Autoversicherung deckt die Schadensersatzansprüche, die einem Dritten durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr entstehen (Gefährdungshaftung). Die Autoversicherung kann auch eine Fahrzeugversicherung und eine Insassenunfallversicherung beinhalten.

Schadenregulierungspraxis in der PHV -Fälle und aktuelle Entscheidungen

Referenten:
Herr Prof. Dr. Peter Schimikowski, TH Köln
Herr Dipl. Betriebswirt Hans-Joachim Wilke

Termin:
Montag, 10.09.2012 von 09:30 Uhr bis 17:00 Uhr in Köln

Inhalt:
- versichertes Risiko in der PHV
Abgrenzung "Gefahren des täglichen Lebens" zum Beruf/Betrieb
Ungewöhnliche und gefährliche Beschäftigung

- mitversicherte Personen in der PHV
Ehe/Lebenspartner
Kinder und Kinderklausel
Hausangestellte

- Miete, Leihe/Pacht Ausschluss

- Benzinklausel

- Gewässerschadenrisiko

- aktuelle Deckungsentscheidunegn der Gerichte

- Haftungen im häuslichen Bereich sowie als Gebäudeeigentümer
Streupflicht, Dachlawinen, Verkehrssicherungspflichten

- Mieterregress

- Aufsichtspflicht und Kinderhaftung

- Haftung unter Beteiligung von Tieren

- Schulunfälle

- Forderungsausfallversicherung

Zielgruppe:
Junge SB in der Schadenabteilung PHV

Arbeitsunterlagen:
Werden zu Beginn des Seminars verteilt

Seminargebühr:
380,00 € einschließlich Seminarunterlagen

Bildungszeit:
Keine Min.

Seminarnummer: 12/030

Seminargebühr: 380,00 €

Ort:
Köln - Einzelheiten werden noch bekannt gegeben
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* Köln

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