Haftpflicht- /Kraftfahrt-/ Unfall
Im privaten wie im betrieblichen Bereich ist es erforderlich zum Ausgleich von Vermögens-nachteilen eine Haftpflichtversicherung abzuschließen für den Fall dass gegen den Versicherungsnehmer Schadensersatzansprüche Dritter gerichtet werden. Der Versicherer stellt den Versicherungsnehmer von begründeten Ansprüchen Dritter frei oder wehrt auf seine Kosten unbegründete Ansprüche ab.
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung als gesetzlich vorgeschriebener Teil einer Autoversicherung deckt die Schadensersatzansprüche, die einem Dritten durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr entstehen (Gefährdungshaftung). Die Autoversicherung kann auch eine Fahrzeugversicherung und eine Insassenunfallversicherung beinhalten.
Verkehrshaftungsversicherung als Pflicht-Haftpflichtversicherung Voraussetzungen, Beurteilung und Bearbeitung von Direktansprüchen Dritter
Referent:
Herr Dominic Steinborn, Rechtsanwälte KUNZ Koblenz
Termin:
Donnerstag, 10.11.2016 von 09:30 Uhr bis 17:30 Uhr in Köln
Inhalt:
Das Seminar vermittelt Kenntnisse und Routinen in der Bearbeitung von Direk-tansprüchen Dritter, insbesondere für den praxisrelevanten Fall der Insolvenz des Versicherungsnehmers. Fallbeispiele aus Versicherungspraxis und Recht-sprechung dienen zur Einübung und Vertiefung.
Ziel/Nutzen:
Die Entstehung des Direktanspruchs, der Umfang des Pflichtversicherungs-schutzes und die Leistungspflicht gegenüber Dritten sind komplexe Rechtsmate-rien, deren systematische und verständliche Aufbereitung Ziel des Seminars sind.
Zielgruppe:
Das Seminar eignet sich für Versicherungsmitarbeiter und Versicherungsmakler mit Erfahrung im Bereich der Verkehrshaftungsversicherung.
Arbeitsunterlagen:
Gesetztestexte, Prüfungsschemata und Vortragsfolien
Seminargebühr:
390,00 € einschließlich Seminarunterlagen
Bildungszeit:
Keine Min.