Haftpflicht- /Kraftfahrt-/ Unfall
Im privaten wie im betrieblichen Bereich ist es erforderlich zum Ausgleich von Vermögens-nachteilen eine Haftpflichtversicherung abzuschließen für den Fall dass gegen den Versicherungsnehmer Schadensersatzansprüche Dritter gerichtet werden. Der Versicherer stellt den Versicherungsnehmer von begründeten Ansprüchen Dritter frei oder wehrt auf seine Kosten unbegründete Ansprüche ab.
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung als gesetzlich vorgeschriebener Teil einer Autoversicherung deckt die Schadensersatzansprüche, die einem Dritten durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr entstehen (Gefährdungshaftung). Die Autoversicherung kann auch eine Fahrzeugversicherung und eine Insassenunfallversicherung beinhalten.
Grundzüge der Verkehrshaftungsversicherung II Praktische Anwendung der DTV-VHV 2003/2011 in der Schadensbearbeitung
Referent:
Herr Dominic Steinborn, Rechtsanwälte KUNZ Koblenz
Termin:
Donnerstag, 20.10.2016 von 09:30 Uhr bis 17:30 Uhr in Köln
Inhalt:
Prüfung von Haftung und Deckung, Praxis der Schadensregulierung und Re-gressabwehr; Fallbeispiele aus Versicherungspraxis und Rechtsprechung, Übungen
Ziel/Nutzen:
Vermittlung von Gegenstand, versicherter Haftung, Umfang, Ausschlüssen, Ob-liegenheiten und Deckungsgrenzen der Verkehrshaftungsversicherung. Richtige Einschätzung von Haftungs- und Versicherungsrisiken eines Transportschadens. Routinen in Schadensregulierung und Anspruchsabwehr.
Zielgruppe:
Einsteiger in der Bearbeitung von Transportschadensfällen mit dem Schwer-punkt Straßengütertransport. Das Seminar eignet sich für Versicherungsmitar-beiter und Versicherungsmakler ebenso wie für Mitarbeiter aus Schadens-/Versicherungsabteilungen von Transportunternehmen
Arbeitsunterlagen:
Versicherungsbedingungen, Prüfungsschemata und Vortragsfolien
Seminargebühr:
390,00 € einschließlich Seminarunterlagen
Bildungszeit:
Keine Min.