Haftpflicht- /Kraftfahrt-/ Unfall
Im privaten wie im betrieblichen Bereich ist es erforderlich zum Ausgleich von Vermögens-nachteilen eine Haftpflichtversicherung abzuschließen für den Fall dass gegen den Versicherungsnehmer Schadensersatzansprüche Dritter gerichtet werden. Der Versicherer stellt den Versicherungsnehmer von begründeten Ansprüchen Dritter frei oder wehrt auf seine Kosten unbegründete Ansprüche ab.
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung als gesetzlich vorgeschriebener Teil einer Autoversicherung deckt die Schadensersatzansprüche, die einem Dritten durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr entstehen (Gefährdungshaftung). Die Autoversicherung kann auch eine Fahrzeugversicherung und eine Insassenunfallversicherung beinhalten.
IT - Haftpflicht
Referent:
Herr Thorsten Thurau
Termin:
Mittwoch, 13.06.2012 von 09:30 Uhr bis 12:30 Uhr in Köln
Inhalt:
- Berufs-Haftpflichtversicherung von Unternehmen der IT-Branche
Behandelt werden die Grundlagen und Besonderheiten zur Haftung sowie Inhalt und Umfang des Deckungsschutzes.
Theorie und Praxis stehen in einem ausgewogenen Verhältnis. Die Themenschwerpunkte werden anhand entsprechender Fallbeispiele und Risikoanalysen behandelt.
- Haftung der für Vermögens- Sach- und Personenschäden (u. a. anhand aktueller Rechtsprechung)
- Deckungsrechtliche Grundlagen und Besonderheiten
- Besondere Risikomerkmale und versicherungstechnische Lösungen
- Risiken im Umgang mit Objekt-, Projekt- und Exzedentendeckungen
- Eigenschadenversicherungen
- Verletzung von Rechten Dritter
- Internationale Bezüge
Zielgruppe:
Mitarbeiter von Versicherungsunternehmen (Vertrieb, Underwriting-, Betriebs- und Schadenabteilungen), Versicherungsmakler, Versicherungsvermittler, IT-Dienstleister und Rechtsanwälte
Arbeitsunterlagen:
Die ausführliche Foliendarstellung mit Kurzkommentaren wird ergänzt durch ein zusammenfassendes Kurzmanuskript und Falldarstellungen
Seminargebühr:
190,00 € einschließlich Seminarunterlagen
Bildungszeit:
Keine Min.