Haftpflicht- /Kraftfahrt-/ Unfall
Im privaten wie im betrieblichen Bereich ist es erforderlich zum Ausgleich von Vermögens-nachteilen eine Haftpflichtversicherung abzuschließen für den Fall dass gegen den Versicherungsnehmer Schadensersatzansprüche Dritter gerichtet werden. Der Versicherer stellt den Versicherungsnehmer von begründeten Ansprüchen Dritter frei oder wehrt auf seine Kosten unbegründete Ansprüche ab.
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung als gesetzlich vorgeschriebener Teil einer Autoversicherung deckt die Schadensersatzansprüche, die einem Dritten durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr entstehen (Gefährdungshaftung). Die Autoversicherung kann auch eine Fahrzeugversicherung und eine Insassenunfallversicherung beinhalten.
Qualifiziertes Verschulden: Risikobewertung und Entscheidungen in der Regressführung/Regressabwehr
Referent:
Herr Dominic Steinborn, Rechtsanwälte KUNZ Koblenz
Termin:
Donnerstag, 24.11.2016 von 09:30 Uhr bis 17:30 Uhr in Köln
Inhalt:
Das Seminar vermittelt die gesetzlichen Grundlagen der verschärften Haftung des Frachtführers wegen qualifizierten Verschuldens. Es erfolgt eine systemati-sche Aufbereitung von Fallgruppen und deren Behandlung in Rechtsprechung und Versicherungspraxis.
Ziel/Nutzen:
Der sichere Umgang mit Fallgruppen zum qualifizierten Verschulden ist Vo-raussetzung für eine zutreffende Risikobewertung: Der Transportwarenversi-cherer muss die Chancen seines Regresses gegen den Frachtführer einschätzen, der Verkehrshaftungsversicherer die Erfolgsaussichten einer Regressabwehr
Zielgruppe:
Das Seminar eignet sich für erfahrene Versicherungsmitarbeiter und Versicherungsmakler aus dem Bereich der Verkehrshaftungs- und Transportwarenver-sicherung.
Arbeitsunterlagen:
Script/Übersichten/Vortragsfolien
Seminargebühr:
390,00 € einschließlich Seminarunterlagen
Bildungszeit:
Keine Min.