Haftpflicht- /Kraftfahrt-/ Unfall

Im privaten wie im betrieblichen Bereich ist es erforderlich zum Ausgleich von Vermögens-nachteilen eine Haftpflichtversicherung abzuschließen für den Fall dass gegen den Versicherungsnehmer Schadensersatzansprüche Dritter gerichtet werden. Der Versicherer stellt den Versicherungsnehmer von begründeten Ansprüchen Dritter frei oder wehrt auf seine Kosten unbegründete Ansprüche ab.

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung als gesetzlich vorgeschriebener Teil einer Autoversicherung deckt die Schadensersatzansprüche, die einem Dritten durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr entstehen (Gefährdungshaftung). Die Autoversicherung kann auch eine Fahrzeugversicherung und eine Insassenunfallversicherung beinhalten.

Unfallversicherung Aktuelle Entscheidungen und Erweiterungen der Rechtsprechung

Referent:
Herr Dr. Torsten Reich, Johannsen Rechtsanwälte

Termin:
Donnerstag, 24.09.2015 von 09:30 Uhr bis 17:30 Uhr in Köln

Inhalt:
Die Unfallversicherung ist den vergangenen Jahren erheblich von der Rechtsprechung geprägt worden. Viele Detailfragen, die zudem von den einzelnen Gerichten auch noch unterschiedlich beantwortet werden, haben zu einer kontinuierlichen Erweiterung des Versicherungsfalls in der Unfallversicherung geführt. Die Frage nach der Leistungspflicht ist dabei nicht immer leicht zu beurteilen, Fragen der Beweis- und Darlegungslast spielen eine erhebliche Rolle.
- Unfallbegriff
- Invalidität: Versäumte Feststellungs- und Anzeigefristen
- Psychische Reaktionen
- Gebrechen
- Verletzung vertraglicher Obliegenheiten
- Invaliditätsbemessung
- Klauselkontrolle von Versicherungsbedingungen: Transparenz, Überraschung und Unangemessenheit
- Belehrungsanforderungen zu vorvertraglichen Anzeigeobliegenheiten
- Neue Musterbedingungen des GDV: Offene Fragen zu den AUB 2014
- Beweislast

Zielgruppe:
Die Veranstaltung richtet sich an Sachbearbeiter/innen, Mitarbeiter/innen der Rechtsabteilung sowie Gruppen- und Abteilungsleiter/innen aus den Bereichen Betrieb und Schaden. Ziel ist eine praxisnahe Vermittlung von Lösungsansätzen für aktuelle Rechtsprobleme im Bereich der Unfallversicherung. Anhand praktischer Fälle werden Probleme erarbeitet und gemeinsam gelöst.

Arbeitsunterlagen:
Ausführliche Dokumentation der Seminarinhalte; aktuelle Rechtsprechungsübersicht

Seminargebühr:
390,00 € einschließlich Seminarunterlagen

Bildungszeit:
Keine Min.

Seminarnummer: 15/086

Seminargebühr: 390,00 €

Ort:
Köln - Einzelheiten werden noch bekannt gegeben
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* Köln

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