Haftpflicht- /Kraftfahrt-/ Unfall
Im privaten wie im betrieblichen Bereich ist es erforderlich zum Ausgleich von Vermögens-nachteilen eine Haftpflichtversicherung abzuschließen für den Fall dass gegen den Versicherungsnehmer Schadensersatzansprüche Dritter gerichtet werden. Der Versicherer stellt den Versicherungsnehmer von begründeten Ansprüchen Dritter frei oder wehrt auf seine Kosten unbegründete Ansprüche ab.
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung als gesetzlich vorgeschriebener Teil einer Autoversicherung deckt die Schadensersatzansprüche, die einem Dritten durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr entstehen (Gefährdungshaftung). Die Autoversicherung kann auch eine Fahrzeugversicherung und eine Insassenunfallversicherung beinhalten.
Spezialthemen der Betriebs-, Produkt- und Rückrufkostenversicherung !!! UMBUCHUNG !!! auf 15.04.2015
Referent:
Herr Prof. Dr. Peter Schimikowski, TH Köln
Termin:
Mittwoch, 14.05.2014 von 09:30 Uhr bis 17:30 Uhr in Köln
Inhalt:
- Aktuelle Rechtsprechung
- Mangelbeseitigungsnebenkosten/Nachbesserungsbegleitkosten
- Aus- und Einbaukostendeckungen für Bauhandwerker
- Deckungen für Schäden an überlassenen Materialien
- Deckungserweiterungen in der Produkthaftpflichtversicherung
- Deckungsfragen in Rückrufkostenversicherungen
Ziel/Nutzen
Vertiefte Behandlung und Diskussion von Deckungslücken und Deckungserweiterungen in gewerblichen/industriellen Haftpflichtversicherungen.
Zielgruppe:
Mitarbeiter in Haftpflichtabteilungen von Versicherungen (Betrieb/Schaden), Versicherungsvermittler, Versicherungsberater, Rechtsanwälte
Arbeitsunterlagen:
Folienabzüge, Bedingungstexte
Seminargebühr:
350,00 € einschließlich Seminarunterlagen
Bildungszeit:
Keine Min.