Haftpflicht- /Kraftfahrt-/ Unfall

Im privaten wie im betrieblichen Bereich ist es erforderlich zum Ausgleich von Vermögens-nachteilen eine Haftpflichtversicherung abzuschließen für den Fall dass gegen den Versicherungsnehmer Schadensersatzansprüche Dritter gerichtet werden. Der Versicherer stellt den Versicherungsnehmer von begründeten Ansprüchen Dritter frei oder wehrt auf seine Kosten unbegründete Ansprüche ab.

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung als gesetzlich vorgeschriebener Teil einer Autoversicherung deckt die Schadensersatzansprüche, die einem Dritten durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr entstehen (Gefährdungshaftung). Die Autoversicherung kann auch eine Fahrzeugversicherung und eine Insassenunfallversicherung beinhalten.

Zinsen im Steuerrecht - Stand der Diskussion

Referent:
Herr Prof. Dr. Jochen Axer, Institut für Versicherungswesen der TH Köln

Termin:
Dienstag, 20.06.2023 von 16:00 Uhr bis 17:30 Uhr in

Inhalt:
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, volatile Zinsmärkte, Diskrepanzen mit Rechnungslegungsnormen und die Neuregelungen in der Abgabenordnung treiben die Diskussion. Was gilt mit welcher Überlegung wo ? Ist das Recht konsistent oder nur noch fisklaisch getrieben ? Wie reagiert der Gesetzgeber und die Verwaltung auf schnell wechselnde Zinssätze am Markt ?

Zielgruppe:
Steuerberater, Rechtsanwälte, Unternehmensjuristen

Seminargebühr:
99,00 € einschließlich Seminarunterlagen

Bildungszeit:
90 Min.

Seminarnummer: 23/008

Seminargebühr: 99,00 €

Ort:
Online


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