Haftpflicht- /Kraftfahrt-/ Unfall

Im privaten wie im betrieblichen Bereich ist es erforderlich zum Ausgleich von Vermögens-nachteilen eine Haftpflichtversicherung abzuschließen für den Fall dass gegen den Versicherungsnehmer Schadensersatzansprüche Dritter gerichtet werden. Der Versicherer stellt den Versicherungsnehmer von begründeten Ansprüchen Dritter frei oder wehrt auf seine Kosten unbegründete Ansprüche ab.

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung als gesetzlich vorgeschriebener Teil einer Autoversicherung deckt die Schadensersatzansprüche, die einem Dritten durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr entstehen (Gefährdungshaftung). Die Autoversicherung kann auch eine Fahrzeugversicherung und eine Insassenunfallversicherung beinhalten.

Die virtuelle Hauptversammlung ab 2023

Referent:
Herr Prof. Dr. Jochen Axer, Institut für Versicherungswesen der TH Köln

Termin:
Mittwoch, 27.09.2023 von 16:00 Uhr bis 17:30 Uhr in

Inhalt:
Satzungsinhalt, , Einberufung und Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung - trotz des Vorläufers zu Pandemiezeiten müssen die neuen gesetzlichen Regelungen eigenständig und neu erfasst und beurteilt werden. Das Gesetz vom 26.07.2022 steht erstmalig in 2023 für eine Anwendung zur Verfügung. Zentrale Fragen zum Ablauf der HV werden angesprochen, aktuelle Diskussionsbeiträge und Einzelfragen aufgegriffen.

Zielgruppe:
Rechtsanwälte, Unternehmensjuristen

Seminargebühr:
99,00 € einschließlich Seminarunterlagen

Bildungszeit:
90 Min.

Seminarnummer: 23/007

Seminargebühr: 99,00 €

Ort:
Online


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