Haftpflicht- /Kraftfahrt-/ Unfall

Im privaten wie im betrieblichen Bereich ist es erforderlich zum Ausgleich von Vermögens-nachteilen eine Haftpflichtversicherung abzuschließen für den Fall dass gegen den Versicherungsnehmer Schadensersatzansprüche Dritter gerichtet werden. Der Versicherer stellt den Versicherungsnehmer von begründeten Ansprüchen Dritter frei oder wehrt auf seine Kosten unbegründete Ansprüche ab.

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung als gesetzlich vorgeschriebener Teil einer Autoversicherung deckt die Schadensersatzansprüche, die einem Dritten durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr entstehen (Gefährdungshaftung). Die Autoversicherung kann auch eine Fahrzeugversicherung und eine Insassenunfallversicherung beinhalten.

Grundsätze einer Unternehmensbewertung

Referent:
Herr Prof. Dr. Jochen Axer, Institut für Versicherungswesen der TH Köln

Termin:
Dienstag, 04.04.2023 von 16:00 Uhr bis 17:30 Uhr in

Inhalt:
Das Ertragswertverfahren nach IDW S1 ist das in der Rechtsprechung akzeptierte und in Deutschland weit überwiegend angewandte Verfahren, auch in der Versicherungswirtschaft. Die Grundsätze werden beschrieben, auf spezifische Besonderheiten bei der Bewertung von Versicherungsunternehmen hingewiesen.

Zielgruppe:
Wirtschaftsprüfer, Mitarbeiter M&A, Interessierte

Seminargebühr:
99,00 € einschließlich Seminarunterlagen

Bildungszeit:
90 Min.

Seminarnummer: 23/006

Seminargebühr: 99,00 €

Ort:
Online


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