Haftpflicht- /Kraftfahrt-/ Unfall

Im privaten wie im betrieblichen Bereich ist es erforderlich zum Ausgleich von Vermögens-nachteilen eine Haftpflichtversicherung abzuschließen für den Fall dass gegen den Versicherungsnehmer Schadensersatzansprüche Dritter gerichtet werden. Der Versicherer stellt den Versicherungsnehmer von begründeten Ansprüchen Dritter frei oder wehrt auf seine Kosten unbegründete Ansprüche ab.

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung als gesetzlich vorgeschriebener Teil einer Autoversicherung deckt die Schadensersatzansprüche, die einem Dritten durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr entstehen (Gefährdungshaftung). Die Autoversicherung kann auch eine Fahrzeugversicherung und eine Insassenunfallversicherung beinhalten.

Garantieleistungen - Unsicherheiten zwischen Versicherung- und Umsatzsteuer

Referent:
Herr Prof. Dr. Jochen Axer, Institut für Versicherungswesen der TH Köln

Termin:
Dienstag, 04.07.2023 von 16:00 Uhr bis 17:30 Uhr in

Inhalt:
Die Rechtsprechung des BFH und mehrere Erlasse der Finanzverwaltung erschüttern bisherige Verfahrensweisen - im Handel und bei den Versicherungsunternehmen. Das Seminar erläutert den "Stand der Dinge".

Zielgruppe:
Mitarbeiter betroffener Unternehmen, Experten aus den VU und FAVersR

Seminargebühr:
99,00 € einschließlich Seminarunterlagen

Bildungszeit:
90 Min.

Seminarnummer: 23/001

Seminargebühr: 99,00 €

Ort:
Online


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