Haftpflicht- /Kraftfahrt-/ Unfall
Im privaten wie im betrieblichen Bereich ist es erforderlich zum Ausgleich von Vermögens-nachteilen eine Haftpflichtversicherung abzuschließen für den Fall dass gegen den Versicherungsnehmer Schadensersatzansprüche Dritter gerichtet werden. Der Versicherer stellt den Versicherungsnehmer von begründeten Ansprüchen Dritter frei oder wehrt auf seine Kosten unbegründete Ansprüche ab.
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung als gesetzlich vorgeschriebener Teil einer Autoversicherung deckt die Schadensersatzansprüche, die einem Dritten durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr entstehen (Gefährdungshaftung). Die Autoversicherung kann auch eine Fahrzeugversicherung und eine Insassenunfallversicherung beinhalten.
Praxisseminar: Grundlagen der Datenschutzrechts
Referenten:
Herr RA Kay Uwe Erdmann, AXIS
Frau Eva Görtz
Termin:
Donnerstag, 03.06.2021 von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr in
Inhalt:
Das Praxisseminar vermittelt kompakt in 180 Minuten die wesentlichen Grundlagen des Datenschutzrechts. Mitarbeitende aller Fachbereiche eines Unternehmens haben in Ihrem Arbeitsalltag die Vorgaben des Datenschutzrechts zu beachten. Datenschutzverstöße können für die Unternehmen empfindliche Bußgelder und Schadensersatzansprüche nach sich ziehen. Das Praxisseminar vermittelt anhand von Beispielen die Berührungspunkte der täglichen Arbeit mit dem Datenschutzrecht.
Zielgruppe:
Unternehmensmitarbeitende aller Fachbereiche
Seminargebühr:
149,00 € einschließlich Seminarunterlagen
Bildungszeit:
180 Min.