Haftpflicht- /Kraftfahrt-/ Unfall

Im privaten wie im betrieblichen Bereich ist es erforderlich zum Ausgleich von Vermögens-nachteilen eine Haftpflichtversicherung abzuschließen für den Fall dass gegen den Versicherungsnehmer Schadensersatzansprüche Dritter gerichtet werden. Der Versicherer stellt den Versicherungsnehmer von begründeten Ansprüchen Dritter frei oder wehrt auf seine Kosten unbegründete Ansprüche ab.

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung als gesetzlich vorgeschriebener Teil einer Autoversicherung deckt die Schadensersatzansprüche, die einem Dritten durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr entstehen (Gefährdungshaftung). Die Autoversicherung kann auch eine Fahrzeugversicherung und eine Insassenunfallversicherung beinhalten.

Praxisseminar für Führungsnachwuchskräfte: Kündigung von Arbeitsverhältnissen

Referenten:
Herr Prof. Dr. Jochen Axer, Institut für Versicherungswesen der TH Köln
Herr RA Kay Uwe Erdmann, AXIS

Termin:
Donnerstag, 15.04.2021 von 16:00 Uhr bis 17:30 Uhr in

Inhalt:
Das Praxisseminar vermittelt kompakt in 90 Minuten die Grundlagen von verhaltens-, personen- und betriebsbedingten Kündigungen. Es wird anhand von Beispielen auf die einzelnen Kündigungsgründe eingegangen und vermittelt, was bei der Vorbereitung einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine Kündigung zu beachten ist.

Zielgruppe:
Führungsnachwuchskräfte

Seminargebühr:
99,00 € einschließlich Seminarunterlagen

Bildungszeit:
90 Min.

Seminarnummer: 21/036

Seminargebühr: 99,00 €

Ort:
Online


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