Betriebliche Altersvorsorge
Die betriebliche Altersvorsorge ist ein hochkomplexes Arbeitsgebiet. Es wird durch das seit dem 01.01.2018 in Kraft getretene Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) entscheidend geprägt und fortentwickelt. Arbeitgeber und Gewerkschaften können seit 2018 in Tarifverträgen eine Betriebsrente mit reiner Beitragszusage vereinbaren. Arbeitgeber werden damit von Haftungsrisiken entlastet. Es besteht keine Mindest- oder Garantieleistung. Vielmehr wird vom Arbeitgeber lediglich die Zahlung einer Zielrente zugesagt, deren Höhe aber nicht gesichert ist. Das Sozialpartnermodell sieht im Leistungsfall nur noch Rentenleistungen, jedoch keine Kapitalleistungen vor.
Im Rahmen der angebotenen Seminare besteht die Möglichkeit,
- sich fachlich insbesondere zu dem Sozialpartnermodell auf den neuesten Stand zu bringen,
- mit der Marktentwicklung vertraut zu machen, die insbesondere auch durch das Sozialpartnermodell beeinflusst werden wird und
- das für die Praxis notwendige Know How weiter zu entwickeln.