Betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge ist ein hochkomplexes Arbeitsgebiet. Es wird durch das seit dem 01.01.2018 in Kraft getretene Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) entscheidend geprägt und fortentwickelt.  Arbeitgeber und Gewerkschaften können seit 2018 in Tarifverträgen eine Betriebsrente mit reiner Beitragszusage vereinbaren. Arbeitgeber werden damit von Haftungsrisiken entlastet. Es besteht keine Mindest- oder Garantieleistung. Vielmehr wird vom Arbeitgeber lediglich die Zahlung einer Zielrente zugesagt, deren Höhe aber nicht gesichert ist. Das Sozialpartnermodell sieht im Leistungsfall nur noch Rentenleistungen, jedoch keine Kapitalleistungen vor.

Im Rahmen der angebotenen Seminare besteht die Möglichkeit,

Garantieleistungen - Unsicherheiten zwischen Versicherung- und Umsatzsteuer

Referent:
Herr Prof. Dr. Jochen Axer, Institut für Versicherungswesen der TH Köln

Termin:
Dienstag, 04.07.2023 von 16:00 Uhr bis 17:30 Uhr in

Inhalt:
Die Rechtsprechung des BFH und mehrere Erlasse der Finanzverwaltung erschüttern bisherige Verfahrensweisen - im Handel und bei den Versicherungsunternehmen. Das Seminar erläutert den "Stand der Dinge".

Zielgruppe:
Mitarbeiter betroffener Unternehmen, Experten aus den VU und FAVersR

Seminargebühr:
99,00 € einschließlich Seminarunterlagen

Bildungszeit:
90 Min.

Seminarnummer: 23/001

Seminargebühr: 99,00 €

Ort:
Online


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