Betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge ist ein hochkomplexes Arbeitsgebiet. Es wird durch das seit dem 01.01.2018 in Kraft getretene Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) entscheidend geprägt und fortentwickelt.  Arbeitgeber und Gewerkschaften können seit 2018 in Tarifverträgen eine Betriebsrente mit reiner Beitragszusage vereinbaren. Arbeitgeber werden damit von Haftungsrisiken entlastet. Es besteht keine Mindest- oder Garantieleistung. Vielmehr wird vom Arbeitgeber lediglich die Zahlung einer Zielrente zugesagt, deren Höhe aber nicht gesichert ist. Das Sozialpartnermodell sieht im Leistungsfall nur noch Rentenleistungen, jedoch keine Kapitalleistungen vor.

Im Rahmen der angebotenen Seminare besteht die Möglichkeit,

Betriebliche Altersversorgung aktuell Update Arbeits- und Steuerrecht

Referent:
Frau Dr. Annekatrin Veit, DLA Piper UK LLP

Termin:
Mittwoch, 20.09.2017 von 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr in München

Inhalt:
Überblick über aktuelle Rechtsprechung, BMF-Schreiben und Gesetzgebungsvorhaben zu arbeits- und steuerrechtlichen Aspekten der betrieblichen Altersversorgung und ihre Auswirkungen auf die Praxis

Zielgruppe:
Mitarbeiter
- in Personal- und Finanzabteilungen in Unternehmen mit betrieblicher Altersversorgung
- bei Lebensversicherungsunternehmen, Maklern,
- in Beratungsunternehmen, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften,
die mit den Grundlagen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) vertraut sind und ein Update an aktuellen Entwicklungen in den rechtlichen Rahmenbedingungen der bAV suchen.

Arbeitsunterlagen:
handout

Seminargebühr:
390,00 € einschließlich Seminarunterlagen

Bildungszeit:
4 Min.

Seminarnummer: 17/010

Seminargebühr: 390,00 €

Ort:
Kanzlei DLA PIPER
Maximilianstraße 2
80539 München

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