Betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge ist ein hochkomplexes Arbeitsgebiet. Es wird durch das seit dem 01.01.2018 in Kraft getretene Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) entscheidend geprägt und fortentwickelt.  Arbeitgeber und Gewerkschaften können seit 2018 in Tarifverträgen eine Betriebsrente mit reiner Beitragszusage vereinbaren. Arbeitgeber werden damit von Haftungsrisiken entlastet. Es besteht keine Mindest- oder Garantieleistung. Vielmehr wird vom Arbeitgeber lediglich die Zahlung einer Zielrente zugesagt, deren Höhe aber nicht gesichert ist. Das Sozialpartnermodell sieht im Leistungsfall nur noch Rentenleistungen, jedoch keine Kapitalleistungen vor.

Im Rahmen der angebotenen Seminare besteht die Möglichkeit,

Praxisseminar für Führungsnachwuchskräfte: Tarifverträge in der Versicherungswirtschaft

Referent:
Herr RA Kay Uwe Erdmann, AXIS

Termin:
Donnerstag, 27.05.2021 von 16:00 Uhr bis 17:30 Uhr in

Inhalt:
Das Praxisseminar vermittelt kompakt in 90 Minuten die wesentlichen Inhalte der Tarifverträge der Versicherungswirtschaft und sensibilisiert Führungsnachwuchskräfte der Versicherungswirtschaft für die sich daraus ergebenden Folgen für den Umgang mit Mitarbeitern.

Zielgruppe:
Führungsnachwuchskräfte

Seminargebühr:
99,00 € einschließlich Seminarunterlagen

Bildungszeit:
99 Min.

Seminarnummer: 21/040

Seminargebühr: 99,00 €

Ort:
Online


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