Betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge ist ein hochkomplexes Arbeitsgebiet. Es wird durch das seit dem 01.01.2018 in Kraft getretene Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) entscheidend geprägt und fortentwickelt.  Arbeitgeber und Gewerkschaften können seit 2018 in Tarifverträgen eine Betriebsrente mit reiner Beitragszusage vereinbaren. Arbeitgeber werden damit von Haftungsrisiken entlastet. Es besteht keine Mindest- oder Garantieleistung. Vielmehr wird vom Arbeitgeber lediglich die Zahlung einer Zielrente zugesagt, deren Höhe aber nicht gesichert ist. Das Sozialpartnermodell sieht im Leistungsfall nur noch Rentenleistungen, jedoch keine Kapitalleistungen vor.

Im Rahmen der angebotenen Seminare besteht die Möglichkeit,

Datenschutzrecht - Praxisseminar: Auskunftsanspruch gegenüber Versicherungsunternehmen nach Art. 15 DSGVO

Referent:
Herr RA Kay Uwe Erdmann, AXIS

Termin:
Freitag, 07.05.2021 von 16:15 Uhr bis 17:00 Uhr in

Inhalt:
Das Praxisseminar vermittelt kompakt in 45 Minuten Inhalt und Umfang des Auskunftsanspruchs gegenüber Versicherungsunternehmen aus Art. 15 DSGVO, mit dem sich die Gerichte in den letzten Monaten intensiv beschäftigen mussten.

Zielgruppe:
Mitarbeitende der Versicherungswirtschaft

Seminargebühr:
45,00 € einschließlich Seminarunterlagen

Bildungszeit:
45 Min.

Seminarnummer: 21/037

Seminargebühr: 45,00 €

Ort:
Online


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