Rechnungswesen / Steuern

Das Rechnungswesen der Versicherungsunternehmen ist die zentrale kaufmännische Funktion, die die Aktivitäten und Geschäftsprozesse abbildet. Gerade in einer regulierten Branche gehen die Aufgaben weit über die notwendige zahlenmäßige Erfassung der Ertrags- und Aufwandsströme und die übliche externe Rechnungslegung hinaus: Aufsichtsrechtliche Normen definieren mit weitreichender Ausstrahlung in das Handels- und Steuerrecht Berichtspflichten, die die Stabilität und Sicherheit des Geschäfts und der einzelnen Versicherungsunternehmen begleiten sollen. Hierbei werden zunehmend quantitative Anforderungen mit qualitativer Darlegung verknüpft.

Was ist die Idee und was bedeutet IFRS 17 ?

Referent:
Herr Prof. Dr. Jochen Axer, Institut für Versicherungswesen der TH Köln

Termin:
Dienstag, 21.11.2023 von 16:00 Uhr bis 17:30 Uhr in

Inhalt:
Der ab 01.01.2023 neu in Kraft getretene Rechnungslegungsstandard für Versicherungsverträge (IFRS 17) stellt neue Anforderungen an alle Unternehmen, die Versicherungsverträge sowie Kapitalanlageverträge mit nicht fixer Überschussbeteiligung anbieten. Die Idee , die Unterschiede zu IFRS 4, die Schnittstellen zu IFRS 9 und anderen Rechtsregeln (Mindeststeuer, latente Steuer usw.) werden erläutert.
Aktuelle Fragen werden entsprechend der aktuellen Diskussion angesprochen.

Zielgruppe:
Mitarbeiter von Versicherungsunternehmen in der Rechnungslegung

Seminargebühr:
99,00 € einschließlich Seminarunterlagen

Bildungszeit:
90 Min.

Seminarnummer: 23/003

Seminargebühr: 99,00 €

Ort:
Online


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