Betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge ist ein hochkomplexes Arbeitsgebiet. Es wird durch das seit dem 01.01.2018 in Kraft getretene Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) entscheidend geprägt und fortentwickelt.  Arbeitgeber und Gewerkschaften können seit 2018 in Tarifverträgen eine Betriebsrente mit reiner Beitragszusage vereinbaren. Arbeitgeber werden damit von Haftungsrisiken entlastet. Es besteht keine Mindest- oder Garantieleistung. Vielmehr wird vom Arbeitgeber lediglich die Zahlung einer Zielrente zugesagt, deren Höhe aber nicht gesichert ist. Das Sozialpartnermodell sieht im Leistungsfall nur noch Rentenleistungen, jedoch keine Kapitalleistungen vor.

Im Rahmen der angebotenen Seminare besteht die Möglichkeit,

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz

Referenten:
Herr RA Kay Uwe Erdmann, AXIS
Herr Eberhardt Froitzheim, ivw-academy

Termin:
Montag, 23.10.2017 von 09:30 Uhr bis 17:30 Uhr in Köln

Inhalt:
Grundlegende Änderungen durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG)

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz bringt mit dem Tarifpartnermodell eine grundlegende Änderung der betrieblichen Altersversorgung. Diese reine Beitragszusage bildet den Schwerpunkt des Vormittages des ganztägigen Seminars. Es wird umfassend auf die neuen arbeits-, steuer-, sozialversicherungs- und aufsichtsrechtlichen Regelungen im Bereich der reinen Beitragszusage und bei den bisherigen Durchführungswegen eingegangen. Daneben werden die Opting-Out-Modelle ebenso behandelt wie der Arbeitgeberzuschuss und der erhöhte Freibetrag bei der Entgeltumwandlung. Auch die neuen Förderungsmöglichkeiten für Geringverdiener und die Stärkung der Riester-Rente werden thematisiert.

Erste vertriebliche Erkenntnisse zu dem BRSG

Die ersten Erkenntnisse einer vertrieblichen Auseinandersetzung mit den maßgeblichen Veränderungen sind Gegenstand des Seminars am Nachmittag. E: Froitzheim wird Ihnen die Ergebnisse von zwei Interviews mit Unternehmen aus dem KMU-Bereich (Kleinbetrieb mit 10 AN sowie Mittelstandsunternehmen aus dem Feinmaschinenbau mit 270 AN und 80 Mio. Umsatz) präsentieren. Mit der Unternehmensleitung wurden die Konsequenzen bezüglich der Veränderungen durch das BRSG mit dem Fokus auf
- den Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 15% des umgewandelten Entgelts,
- die Zielrente im Rahmen tarifvertraglicher Vereinbarungen,
- den Förderbetrag zur bAV für Geringverdiener und
- Anhebung des Förderrahmens nach § 3 Nr. 63 EStG auf 8% der BBG erörtert.

Die Ergebnisse sind beeindruckend und dürften auch Ihr Interesse finden.

Zielgruppe:
Mitarbeiter aus den Bereichen Recht und Personal der VW sowie Mitarbeiter von Maklern sowie Beratungsunternehmen, die im Bereich der betrieblichen Altersversorgung tätig sind.

Arbeitsunterlagen:
Seminarunterlagen

Seminargebühr:
390,00 € einschließlich Seminarunterlagen

Bildungszeit:
6 Min.

Seminarnummer: 17/040

Seminargebühr: 390,00 €

Ort:
axis Beratungsgruppe
Dürener Str. 297
50935 Köln
Telefon: 0221 4743444
Telefax: 0221 4743498

als PDF downloaden
weiterempfehlen
Jetzt anmelden!

Zurück Zurück zu den Seminaren